Wir sind spezialisiert auf Arzthaftungsrecht. Dabei vertreten wir bundesweit die Patientenseite.
Sie sind Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Die behandelnden Ärzte oder Kliniken bestreiten jedoch jedwede Fehler und die Haftpflichtversicherung der Ärzte lehnt eine Schadensregulierung ab. Was ist zu tun?
Wir klären Sie auf und sagen Ihnen, was konkret bei Ihrer ärztlichen Behandlung passiert ist.
Auf der Grundlage dieses Gutachtens können wir eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen hinsichtlich eines Schadens- und Schmerzensgeldanspruches abgeben.
Schmerzensgeld und Schadensersatz ist Ihr gutes Recht – Rufen Sie uns an! Tel.: 0351 - 48 43 133
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