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| Hilflose Patienten |
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Gefälligkeitsgutachten bei Kunstfehlern
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Eingetragen am 29.02.2008 |
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| Aus Kunstfehlern lernen |
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Aktionsbündnis für mehr Patientensicherheit
Falsches Knie operiert, Sehne verletzt - Kunstfehler sind keine Seltenheit. Tausende erleiden Jahr für Jahr Schäden durch falsche Behandlungen. Nur: Kaum ein Arzt gibt Fehler zu. Daher wird zu wenig daraus gelernt. Das soll sich nun ändern.
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Eingetragen am 29.02.2008 |
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| - 17 000 Menschen sterben jedes Jahr in deutschen Krankenhäusern |
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Frankfurt/Main (dpa) - 17 000 Menschen sterben jedes Jahr in deutschen Krankenhäusern, weil ein Klinikmitarbeiter einen Fehler gemacht hat. Zugegeben werden diese Pannen nur selten. Das soll sich jetzt ändern - unter anderem mithilfe des Internets.
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Eingetragen am 07.02.2008 |
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| Entzündung nach Injektion |
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Kommt es bei einem Patienten nach einer intraartikulären Injektion im betroffenen Gelenk zu einer Infektion, kann nicht ohne weiteres auf ein Versäumnis des behandelnden Arztes geschlossen werden. Der Patient muß vielmehr im Prozeß ein Verschulden des Arztes nachweisen.
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Eingetragen am 04.02.2008 |
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| Aufklärungspflicht des Arztes über Nebenwirkungen von Medikamenten |
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Eine Frau verlangte Schadensersatz nach einer ärztlichen Behandlung durch eine Gynäkologin. Diese verordnete der 1965 geborenen Patientin, die Raucherin war, im November 1994 das Antikonzeptionsmittel „Cyclosa“, eine so genannte Pille der dritten Generation, zur
Regulierung
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Eingetragen am 04.02.2008 |
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| Aufklärungspflicht bei Krebspatienten |
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Ein Arzt ist gehalten, seinen Patienten klar und eindeutig über die wahre Situation und die realistischen Chancen einer Krebstherapie aufzuklären. Jede im Vorfeld einer weiteren Behandlung verschleiernd wirkende oder die realistisch erscheinbare Situation verzerrende Maßnahme begründet eine Aufklärungspflichtverletzung.
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Eingetragen am 04.02.2008 |
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| Ärztliche Aufklärungspflicht bei alternativen Behandlungsmöglichkeiten |
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Besteht die Möglichkeit, eine (Bandscheiben-) Operation durch eine konservative Behandlung (z. B. Medikamente, Bestrahlungen, Massagen) zu vermeiden, so muss der Patient von seinem Arzt hierüber vollständig aufgeklärt werden.
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Eingetragen am 04.02.2008 |
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| Arzthaftung nach Behandlungsfehler |
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Steht fest, dass der Arzt dem Patienten durch einen Behandlungsfehler einen Schaden zugefügt hat, so hat der Arzt zu beweisen, dass der Patient den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen und fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten hätte. Wurde der schadensursächliche
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Eingetragen am 04.02.2008 |
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